Fragen & Antworten

Gut informiert von Anfang an

Rund um das Thema Schulbegleitung entstehen häufig viele Fragen: Wer kann Schulbegleitung erhalten? Wie läuft die Beantragung ab? Wer übernimmt die Kosten und wie geht es nach einer Bewilligung weiter? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung oder eines individuellen Unterstützungsbedarfs im Schulalltag auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen und eine möglichst selbstständige und gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen. Typing

Ob ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht, hängt von der individuellen Situation und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Entscheidend ist insbesondere, ob aufgrund einer Behinderung Unterstützung erforderlich ist, um die Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen. Über die Gewährung und den Umfang der Leistung entscheidet der jeweils zuständige Leistungsträger.

Welcher Leistungsträger zuständig ist, hängt vom Einzelfall und insbesondere von der Art des Unterstützungsbedarfs ab. Je nach Situation kann beispielsweise das Jugendamt oder der zuständige Träger der Eingliederungshilfe Ansprechpartner sein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, an welche Stelle Sie sich wenden müssen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Kosten der bewilligten Schulbegleitung grundsätzlich vom zuständigen Leistungsträger übernommen. Die konkrete Bewilligung sowie Art und Umfang der Leistung werden im jeweiligen Einzelfall festgelegt.

Bei Leistungen der Eingliederungshilfe spielen die Wünsche der leistungsberechtigten Person bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung eine wichtige Rolle. Ob und in welchem Umfang einem bestimmten Anbieterwunsch entsprochen werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

 

Wenn Sie sich eine Begleitung durch uns wünschen, können Sie uns gerne bereits während des Antrags- oder Bewilligungsverfahrens kontaktieren.

 

Ja. Sie müssen nicht warten, bis das gesamte Verfahren abgeschlossen ist. Gerne können Sie bereits vorher Kontakt mit uns aufnehmen. Wir informieren Sie über unser Angebot, besprechen die Situation und können gemeinsam die möglichen nächsten Schritte betrachten.

Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung verbleibt beim zuständigen Leistungsträger.

Bei der Auswahl berücksichtigen wir sowohl den individuellen Unterstützungsbedarf als auch die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen unserer Mitarbeitenden. Neben der fachlichen Eignung ist uns insbesondere die persönliche Passung wichtig. Schließlich verbringen der junge Mensch und die Schulbegleitung häufig einen erheblichen Teil des Schulalltags miteinander.

 

Die konkreten Aufgaben richten sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Dazu können beispielsweise Hilfestellungen bei der Strukturierung des Schulalltags, in sozialen Situationen, bei Kommunikation und Interaktion oder bei der Bewältigung behinderungsbedingter Barrieren gehören. Schulbegleitung ersetzt dabei  nicht die pädagogischen und unterrichtlichen Aufgaben der Schule.

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben einer entsprechenden Bewilligung müssen insbesondere der individuelle Unterstützungsumfang, die schulischen Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit einer geeigneten Schulbegleitung berücksichtigt werden.

Unser Ziel ist nicht, eine Stelle lediglich möglichst schnell zu besetzen, sondern eine möglichst passende und verlässliche Begleitung zu finden.

Bei einem Ausfall stehen unsere Ansprechpartner für die weitere Abstimmung zur Verfügung. Abhängig von den individuellen Rahmenbedingungen und unseren personellen Möglichkeiten prüfen wir, welche Lösung für die jeweilige Situation möglich ist.

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen.

Teilen Sie uns gerne bereits mit, für wen eine Schulbegleitung gesucht wird, welche Schule besucht wird, welcher Unterstützungsbedarf besteht und ob bereits eine Bewilligung vorliegt.

Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, besprechen die Situation und klären gemeinsam die nächsten Schritte.

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